Lexikon - Z
Zähnung
Die meisten Briefmarken werden in Bögen bzw. Markenheftchen gedruckt; diese werden zum leichteren Heraustrennen der Marken gezähnt. Die Zähnung bzw. Größe und Abstand der Zähnungslöcher kann bei ein und derselben Marke variieren, abhängig davon, ob es sich um eine Rollenmarke, Blockmarke, Bogenmarke, eine Marke aus einem Markenheftchen oder eine Neuauflage handelt.
Man unterscheidet verschiedene Verfahren der Zähnung:
Von Mischzähnung spricht man, wenn bei einer Briefmarke die Zähnung senkrecht und waagerecht unterschiedlich ist.
Die Angabe "Zähnung L 13:12½" bedeutet: Linienzähnung mit waagerecht 13 und senkrecht 12½ Löchern pro 2 cm (international einheitlich).
Zur Bestimmung der Zähnung braucht man einen Zähnungsschlüssel.
Zähnungsschlüssel
Hilfsmittel in der Philatelie zur Bestimmung der Zähnung einer Briefmarke.
Der Zähnungsschlüssel zeigt die Anzahl der Zähnungslöcher auf 2 Zentimetern an. Diese Zahl ist international einheitlich und kann durch das An- bzw. Auflegen der Marke auf der Schablone ermittelt werden.
Es gibt einfache Pappschablonen mit eingezeichneten Markierungen, Kunststoffschablonen mit Zähnchen, in die die Marken "einrasten", und elektronische Messgeräte.
Zierfeld
In Schalterbogen oder Kleinbogen ein Feld, das nicht mit einem Markenwert, sondern mit einem erklärenden oder werbenden Bild- und/oder Text-Zusatz bedruckt ist. Abhängig von Anzahl, Anordnung und Vielfalt der Zierfelder ergeben sich ggf. unterschiedliche Zusammendrucke.Zusammendruck
Mehrere verschiedene Marken, die zusammenhängen. Das können z.B. Fragmente aus Markenheftchen und Blöcken sein.Zuschlagmarke
In den meisten Ländern gibt es Sondermarken, bei denen ein bestimmter Zuschlag auf das Porto erhoben wird.
Zuschläge gibt es z.B. zugunsten von Wohltätigkeitsorganisationen, Sport- und Jugendorganisationen, Hilfe beim Katastrophenschutz etc.
Zwangszuschlagmarke
Zusätzlich zum Porto müssen für einen bestimmten Zeitraum Zwangszuschlagmarken verklebt werden, da die Sendung sonst nicht befördert wird. Der Erlös ist im Allgemeinen für wohltätige Zwecke bestimmt.
Beispiel: Notopfer Berlin
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